Kommunalwahl 2026
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Auch für die Stichwahl können Briefwahlunterlagen beantragt werden, sofern diese nicht bereits für die Kommunalwahlen zum 08.03.2026 mit beantragt wurden. Der Versand erfolgt nachdem die Gemeinden die Stimmzettel erhalten haben.
Die Beantragung der Briefwahl ist online oder persönlich beim Einwohnermeldeamt möglich.
Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Für die Online-Beantragung der Briefwahl ist der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte QR-Code zu scannen. Anschließend sind die weiteren Schritte entsprechend den Hinweisen auf dem Mobilgerät durchzuführen.
Persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Für die persönliche Beantragung der Briefwahl ist die unterschriebene Wahlbenachrichtigung während der Öffnungszeiten beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Die Briefwahlunterlagen werden im Anschluss ausgehändigt.
Sofern eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann eine andere Person zur Abholung der Wahlunterlagen bevollmächtigt werden. Die entsprechende Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sowohl der Antrag für die Wahlunterlagen, als auch die Vollmacht zur Abholung sind dann vollständig auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben, sodass zwei Unterschriften erforderlich sind!
Alternativ kann die unterschriebene Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden im Anschluss versandt.
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Bundestagswahl 2025
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-Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 13.01.2025 und 02.02.2025 versandt
-Da die Stimmzettel aufgrund des vorgezogenen Wahltermins am 10.02.2025 vorliegen, können die Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt verschickt werden
-Die Briefwahlunterlagen können Sie
online beantragen, indem Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen und dann den weiteren Anweisungen folgen oder
schriftlich beantragen, indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und diese in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder im Einwohnermeldeamt/Wahlamt des Marktes Bad Endorf abgeben
-Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 23.02.2025 um 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Briefwahlunterlagen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, werden für die Stimmauszählung nicht berücksichtigt!
Europawahl 2024
Landtagswahl 2023
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Bundestagswahl 2021
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
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Ergebnis Gemeinderatswahl
Ergebnis Landratswahl Landkreis Rosenheim
Ergebnis Kreistagswahl Landkreis Rosenheim
Bekanntmachung zur Stichwahl 2020
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