Amtliche Bekanntmachungen
Im Versorgungsbereich Antwort und Mauerkirchen werden ab Montag, 05.10.2026, turnusgemäß die Wasserzähler sowie Zählerpatronen ausgetauscht, deren gesetzliche Eichfrist von sechs Jahren abgelaufen ist.
Der Austausch erfolgt im Auftrag der Marktgemeinde Bad Endorf durch einen Gemeindemitarbeiter und wird voraussichtlich etwa sechs Wochen dauern.
Die Marktverwaltung bittet die betroffenen Haushalte, dem jeweiligen Mitarbeiter Zugang zu den Wasserzählern zu gewähren und sicherzustellen, dass diese gut erreichbar sind. Vielen Dank!
Am Donnerstag, 29. Oktober 2026, findet um 19:00 Uhr im Kultursaal am Park in den Chiemgau Thermen, Ströbinger Straße 18, die Bürgerversammlung 2026 statt.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Ehrungen
- Rechenschaftsbericht und Bericht über aktuelle Entwicklungen
- Erörterung gemeindlicher Anlgeglegenheiten.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zum Dialog und Austausch mit dem Bürgermeister über örtliche Themen eingeladen.
Bitte reichen Sie Ihre gemeindlichen Anliegen und Anfragen, die in der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, bis zum 12.10.2026 postalisch in der Marktverwaltung oder per E-Mail an kratky@bad-endorf.de ein.
Hier geht es zur Einladung
Auf Ihre Teilnahme freut sich Ihre Marktverwaltung!
Die Bekanntmachung bzw. Auslegung kann auf der Internetseite des ALE Oberbayern ab dem 15.09.2026 unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. (https://www.ale-oberbayern.bayern.de/399341/index.php)
Die digitale Bekanntmachung kann auf Verlangen bei dem Markt Bad Endorf innerhalb der üblichen Öffnungszeiten für den Besucherverkehr eingesehen werden.
Hier kann die Bekanntmachung eingesehen werden: Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung bzw. den Vorgaben der Finanzverwaltung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 (Hauptfeststellungszeitpunkt) ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken mit weitgehend übereinstimmenden Merkmalen zu Art und Maß der Nutzbarkeit und im Wesentlichen gleichen allgemeinen Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Lagemerkmalen.
Die Bodenrichtwerte liegen in der Marktverwaltung ab Montag, 08. Juni 2026 einen Monat lang öffentlich zur Einsichtnahme aus (Rathaus, Zimmer E. 08, Bahnhofstraße 6, 83093 Bad Endorf).
Amtliche Bodenrichtwertauskünfte können über das Online-Portal BORIS Bayern ( www.boris-bayern.de) voraussichtlich Ende Juni 2026 oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim, E-Mail:gutachterausschuss@lra-rosenheim.devoraussichtlich Anfang Juni 2026 gegen Gebühr angefordert werden.
Urheberrechtshinweise:
Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem Gutachterausschuss für den Landkreis Rosenheim das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
Abschriften einzelner Daten – während der Dauer der Auslegung – sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch wie z.B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.
Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.
Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender.
Eine amtliche Bodenrichtauskunft ist ausschließlich über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.