Stephanskirchen

Der auf einem Hügel über dem Westufer des Schloßsees gelegene Weiler bestand ursprünglich nur aus der Kirche und zwei zum Schloß Hartmannsberg grundbaren Höfen, welche aus der Teilung eines großen Maierhofes hervorgingen. Stephanskirchen gehörte im Mittelalter nicht zur Hofmark Hartmannsberg, sondern zum Gericht Kling und nach dessen Auflösung 1803 zum LG Trostberg, 1808 wurde es dem Steuerdistrikt Höslwang und 1818 der Gemeinde Hemhof zugeteilt.

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