Friedhof


Friedhof-Standort:

Friedhofsstr. 9
83093 Bad Endorf

 

Spechzeiten im Rathaus:

Bahnhofstr. 6
83093 Bad Endorf

Mo

8 - 12 Uhr     

14 - 16 Uhr      

Di, Mi    

8 - 12 Uhr

 

Do

8 - 12 Uhr

14 - 18 Uhr

Fr
8 - 12 Uhr
 
     

Sa und So geschlossen

© Gemeinde Bad Endorf

Bitte beachten: Aktuell weichen diese Öffnungszeiten ab. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch!


Ansprechpartner
Friedhofsamt: Zimmer
Frau Schneider
Tel.: 08053 / 3008 - 20
E-Mail: standesamt@bad-endorf.de

E.01


Falls Sie als Hinterbliebene die schwere Aufgabe haben, eine Bestattung zu beauftragen, möchten wir Ihnen folgende Informationen geben:

Die Wahl eines Bestatters obliegt ganz allein den Hinterbliebenen!

Das gilt völlig unabhängig davon, wo und unter welchen Umständen eine angehörige Person verstorben ist und auf welchem Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.

Sie haben auch in den Gemeinden das Recht auf eine freie Wahl des Bestatters, in denen einem Bestattungsunternehmen die hoheitliche Aufgabe (als Erfüllungsgehilfe) für die Friedhofsarbeiten
(Öffnen eines Grabes, Leitung der Bestattung, Schließen eines Grabes) übertragen wurde.

Kosten, die aus der Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Leichenhaus, Kühlung, Friedhofsarbeiten, etc.) entstehen, werden vom Markt Bad Endorf als Benutzungsgebühr erhoben und stehen daher nicht in Abhängigkeit von Bestattungsunternehmen.