Grund- und Gewerbesteuer

Öffentliche Zahlungsaufforderung für Grund- und Gewerbesteuer

(Steuerfälligkeiten: 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11. eines jeden Jahres)

Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sind immer zum 15. eines Quartals fällig. Die fälligen Beträge müssen zu diesem Zeitpunkt an die Marktgemeinde Bad Endorf bezahlt werden. Wir bitten Sie um rechtzeitige Überweisung, unter Angabe der PK-Nummer und der Steuerart, sodass Ihre Einzahlung bis spätestens zu den o.g. Terminen durch die Kasse gebucht werden kann.

Wir bitten Sie um Überweisungen auf eines der folgenden Konten der Marktgemeindekasse Bad Endorf:

  • Sparkasse Bad Endorf
    Kto. Nr.:
    295 204
    IBAN: DE58 7115 0000 0000 2952 04
    BIC: BYLADEM1ROS
    BLZ: 711 500 00
     
  • VR Bank Rosenheim Chiemsee eG
    Kto. Nr.:
    341 100
    IBAN: DE65 7116 0000 0000 3411 00
    BIC: GENODEF1VRR
    BLZ: 711 600 00

Es müssen kraft Gesetz bei verspätetem Zahlungseingang Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden!

 
Realsteuer-Hebesätze
 

Hebesätze

vom Hundert

Grundsteuer A
(land– und forstwirtschaftliche Betriebe)

375 v. H.
 

Grundsteuer B
(bebaute Grundstücke)

375 v. H.
 

Gewerbesteuer

350 v. H.

 

Berechnungsschema:    
Messbetrag x Hebesatz v. H.  =   Steuerbetrag
(Die Basis für die Berechnung der jeweiligen Steuer ist der Grundlagenbescheides des jeweiligen Finanzamtes)



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Informationen zur Gewerbesteuer
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