Amtliche Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen können Sie in folgenden Ämtern der Gemeinde vornehmen:

Meldeamt / Passamt
Zimmer E.02 und E.03

Standesamt
Zimmer E.01

 

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird öffentlich bestätigt, dass eine Kopie inhaltlich mit der Vorlage (Original) identisch ist. Daher ist bei Vorlage einer Kopie immer auch das Original mitzubringen.

Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.
Die Unterschrift wird persönlich vor dem|der beglaubigenden Mitarbeiter|in geleistet.

 

Kosten:

Beglaubigungen von Schriftstücken   0,50 € pro Seite, mindestens jedoch 5,-- €

Beglaubigungen von Unterschriften   je 5,-- Euro

 

Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.

Nähere Infos erhalten Sie hier.