Fundsachen
Alle Fundsachen werden auch über den öffentlichen Schaukasten der Marktverwaltung bekannt gemacht.
Die Rückgabe der nicht abgeholten Fundsachen an den Finder erfolgt nach 6 Monaten.
Erhebt der Finder keinen Anspruch auf den Gegenstand, wird dieser versteigert oder für soziale Zwecke, z. B. BRK-Flohmarkt, weiter gegeben.