Derzeitige Corona-Regelungen in Bad Endorf
Es sind alle Beschränkungen, wie der Zugang nach der 3G-Regel, für Beherbergungsunternehmen entfallen. Die bisherige Maskenpflicht in Innenräumen wurde ebenfalls aufgehoben.
Es sind alle Beschränkungen für Restaurants, Cafés, Freizeiteinrichtungen etc. entfallen. Die bisherige Maskenpflicht in Innenräumen wurde ebenfalls aufgehoben.
Auch die bisher bei Veranstaltungen geltenden Zugangsbeschränkungen sind entfallen. Personenobergrenzen oder Kapazitätsbeschränkungen gibt es keine mehr.
Die Chiemgau Thermen haben geöffnet. Der Thermenbesuch wieder ohne Auflagen und Zugangsbeschränkungen möglich.
Die Maskenpflicht ist zum 03.04.2022 entfallen. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen:
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt für die folgenden Einrichtungen bestehen:
- Arztpraxen
- Krankenhäuser
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Rettungsdienste
- Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Gebäude und geschlossene Räumen von Obdachlosenunterkünften
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern