Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die derzeit bestehenden Nutzungen innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereiches in ihrem Bestand der Gebäude, der Flächen für Bahnanlagen sowie der Verkehrsflächen planungsrechtlich zu sichern bzw. bereichsweise auszubauen bzw.umzugestalten.