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Bebauungsplan Nr. 58 "östlich und westlich des Bahnhofs"

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die derzeit bestehenden Nutzungen innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereiches in ihrem Bestand der Gebäude, der Flächen für Bahnanlagen sowie der Verkehrsflächen planungsrechtlich zu sichern bzw. bereichsweise auszubauen bzw.umzugestalten.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Bad Endorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 58 "östlich und westlich des Bahnhofes"

Der zu ändernde Bereich wird als Mischgebiet und als Gebiet für öffentliche Verkehrsflächen dargestellt.