Seit 01.09.2011 gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), welcher nun nicht mehr als Klebeetikett, sondern im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Die Einführung wurde für alle EU-Staaten verpflichtend festgelegt.
Wer einen Anspruch hat, wird zukünftig folgende Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat erhalten:
Die wichtigsten Informationen zum eAT in 15 Sprachen
finden Sie hier.
Gleichzeitig stellen wir Ihnen bereits hier die wichtigsten Neuerungen rund um den eAT vor:
Antragstellung
Eine Antragstellung ist erst notwendig, wenn
Beachten Sie bitte, dass ab dem 6. Lebensjahr immer eine persönliche Vorsprache erforderlich ist wegen Abnahme der Fingerabdrücke.
Chip
Der auf der Karte enthaltene Chip wird in Zukunft neben den persönlichen Daten und dem ausländerrechtlichen Status ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke speichern.
eID
Durch den elektronischen Identitätsnachweis (auch Online-Ausweisfunktion genannt) hat jeder Nutzer die Möglichkeit, sich elektronisch ausweisen zu können, zum Beispiel bei einer Behörde. Die Nutzung dieser eID-Funktion ist freiwillig.
Gebühren
Die Gebühren für den eAT werden in der Regel um 50 Euro erhöht. So kosten dann zum Beispiel eine neu erteilte Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr 100 Euro oder eine "normale" Niederlassungserlaubnis 135 Euro. Beachtenswert ist außerdem, dass die bisherige Gebührenbefreiung von Familienangehörigen Deutscher beim eAT entfällt.
Nebenbestimmungen
Zukünftig werden die Nebenbestimmungen auf ein Zusatzblatt zum eAT gedruckt und zusätzlilch auf dem Chip gespeichert. Bei einer Änderung muss kein neuer eAT ausgestellt werden.
QES - Qualifizierte Elektronische Signatur
Der Chip bietet auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur. Für mehr Informationen dazu klicken Sie bitte hier.